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Dank des technischen Fortschritts sind moderne Markisen nicht so
anfällig gegen Wind und andere äußere Einwirkungen, wie es frühere
Modelle waren. Dennoch können sie Schaden nehmen, Stürme üben
beispielsweise eine enorme Kraft aus und können daher große Schäden
anrichten.
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Wie sich solch ein Schaden äußert, hängt wiederum vom
jeweiligen Markisenmodell ab. Im schlimmsten Fall werden Teile des
Trägergestells verzogen, sodass unter Umständen keine andere Möglichkeit
bleibt, als die beschädigte Markise vollständig zu ersetzen.
Im Schadensfall fragen sich Betroffen häufig, ob sie den Schaden
gegenüber der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung geltend machen
können. Leider lässt sich diese Frage nicht so leicht beantworten, wie
auch die Experten von www.hausrat-info24.de
bestätigen. Markisen sind zwar als Gebäudebestandteil zu betrachten und
unterliegen somit dem Schutz der Gebäudeversicherung, allerdings darf
der Versicherungsnehmer nicht fahrlässig handeln.
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Vor Beginn eines
Sturms muss die Markise daher eingeholt werde - wer dies vergisst, kann
nicht mit einer Begleichung durch den Versicherer rechnen.
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